CR137 Der Hackerparagraph

Am kommenden Mittwoch steht die 137. Ausgabe des Chaosradio ins Haus. Live auf Fritz wird dieses Mal über die Auswirkungen des seit letzten Jahr gültigen sog. Hackerparagraphs (§202c StGB) diskutiert: CR137 Hackerparagraph.

Update: Leider ist der Mitschnitt ein wenig verhackstückt, weil es sich um eine Aufzeichnung vom Stream handelt und dieser mehrmals durcheinander kam. Falls noch jemand eine vollständige Aufzeichnung des UKW-Signals hat, wäre ich für eine kurze Mitteilung an chaosradio@ccc.de dankbar.

Update 2:: Ich habe den Stream-Mitschnitt im Ogg-Format genommen und in MP3 gewandelt. Hier gibt es wohl auch noch ein, zwei kleine Skips, sollte aber deutlich besser sein als die alte Version.

Update 3:: Ich habe jetzt eine direkte Aufzeichnung der digitalen Ausstrahlung erhalten und bin jetzt zuversichtlich, eine fehlerfreie Ausgabe online zu haben. Danke an alle, die hilfreich waren!

Update 4:: War wieder nix, weil ich die falsche Datei umbenannt hatte und nur eine unvollständige Version unter die richtigen URL da war. Ich brech ins Essen. Jetzt ist es aber wirklich richtig. Gna.

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25 Responses to CR137 Der Hackerparagraph

  1. wortkargerwolfgang says:

    Hui, endlich mal wieder mit Fefe, freu mich schon drauf. :)

  2. RavoxX says:

    Achja! Das wurde ja schonmal mit dem Bundestrojaner angeschnitten, aber nun wirds richtig konkret.
    Ich freu mich schon auf die Sendung!

  3. schoeM says:

    Wird bestimmt ne tolle Sendung, freu mich schon auf morgen Abend (MM009 ist grade am laufen).

  4. digitalfrost says:

    Ich hab die Datei jetzt zweimal gezogen, kurz nach 5:20 hab ich Fehler in der MP3. Stimmen sind einfach abgeschnitten, klingt als würde ein kurzes Stück zwischendrin fehlen. Passiert weiter hinten in der File auch noch ein paarmal, so nach einer Stunde.

  5. Olaf says:

    Tja, hackt ganz schön…, Eure Hackersendung. Dachte schon, mein Player wäre defekt.

  6. Tom says:

    OMG! Die Aufzeichnung ist ja reine Folter.

  7. panzi says:

    @gruen: DANKE! Wäre aber super wenns jemand mit 44kHz hätte.

  8. panzi says:

    Uff, aber auf die Dauer sind die 22kHz schon mühsam.

  9. thomas says:

    ich hab noch ne 128k-ogg zu bieten… hat zwar auch zwei klitzekleine hänger, aber auf alle fälle besser als die mp3…
    http://thw23.de/chaosradio/cr_128k.ogg

  10. gruen says:

    @panzi Das ist der mms://stream2.rbb-online.de/wmtencoder/fritz-live.wma Stream. Reicht für Sprachaufnahmen, aber ist natürlich kein Genuß. Ein 44kHz/96kbit-Stream wäre mir auch lieber.

  11. Casandro says:

    Um mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen.

    Wäre es denn nicht viel sinnvoller anstelle von “Hackertools” das Schreiben von Sicherheitslücken unter Strafe zu stellen?

    Jeder Elektriker haftet für die Sicherheit seiner Elektroinstallation über Jahrzehnte hinweg. Warum gibt es so etwas nicht auch bei der EDV? Man könnte das ja auch beispielsweise auf den Lizenzpreis deckeln.

  12. erg says:

    Der “Hackerparagraph” mag ja vielleicht schon nicht sehr sinnvoll sein … aber für zwei Stunden Live-Talk-Radio ist das Thema schon ein bisschen mager :(

  13. Robin says:

    Hi!
    Das war echt ne interessante Sendung!
    Aber es wäre nett von Felix wenn er nicht dauernd den anderen ins Wort fallen würde. Und er hat es auch eigentlich nicht nötig seine Argumente durch unnötige Lautstärke zu verstärken. Ein bißchen unaufgeregteres, ruhiges Sprechen wie bei den anderen beiden würde das Hören viel angenehmner machen.
    Trotzdem weiter so!

  14. apoc says:

    Tolle Sendung!
    und das auch gerade wegen Fefe wie ich finde. Bitte mehr CRs mit ihm!

  15. Stefan W. says:

    Mehrfach wird behauptet 202c verbiete den Besitz.
    (Stellt Euch vor auf einer alten CD…)

    Das ist falsch.

    Besitzen ist gestattet.

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

  16. Stefan W. says:

    Sorry, ich höre um 1:13 Uhr bemerkt ein Hörer den Lapsus, und Ihr gebt die Übertreibung zu.

  17. Peter Shaw says:

    Hi,
    gute informative Sendung. Mal wieder – wie immer. Aber wenn schon Musik im Podcast, dann bitte mit Playlist.

    Dankeschön.

  18. Anaphyis says:

    Was ändert es, ob nun Besitz strafbar ist oder nicht? Das Beschaffen ist es und alleine schon Versionsnummern machen es sehr einfach festzustellen, ob ein Programm vor oder nach dem Gesetzesbeschluss beschafft wurde.

    Da ich bezweifele, dass in der Zukunft alle nur noch Pre-Politiker-Fuckup-Versionen von nmap benutzen und ich mich alleine schon durch ein Distributionsupdate strafbar machen könnte macht es wirklich keinen Unterschied.

    Wofür braucht es überhaupt ein Gesetz gegen die *Vorbereitung* von Computerstraftaten? Ich sehe gerade Jack Bauer vor mir, wie er eine Wohnung stürmt, auf dem Laptop läuft ein Countdown ab, er foltert den 16jährigen um an das Passwort zu kommen und in letzter Sekunde gelingt es ihm, das Programm zu stoppen. Die Männer des Einsatzkommandos wischen sich den Schweiß von der Stirn. Phew. Wieder die Welt vor einem Kreditkartenbetrüger gerettet.

    Und so wie ich unsere Politiker (und die Produzenten von FOX) einschätze liegt dieser Eindruck nicht weit entfernt von der Wahrheit. Die größte Angst von Papa Schäuble dürfte wohl sein, dass irgendein Kind (natürlich mit Emmigrationshintergrund) den Hacker Hellstorm aktivieren will.

  19. Stefan W. says:

    @Anaphyis: Was Besitz ändert?

    90% des Gesetzes dreht sich um Besitz – wenn die Politiker irgendwas wissen, dann was Besitz ist.

    Und Anwälte.

    Wenn es für Dich keinen Unterschied macht, so tut es mir leid. Ich wußte nicht daß es v.a. auf Dich ankommt, und was für Dich wichtig ist.

    Du kannst bei ebay einen Rechner kaufen, auf dem ein Hackertool drauf ist, und dann besitzt Du den. Oder der Typ mit der Lagerhalle, der befürchtete da so einiges zu besitzen.

    Das Ärgernis ist, daß der kriminelle Einsatz vor dem neuen Gesetz verboten war.
    Angeblich will man Vorbereitungshandlungen erschweren, die vorher straffrei waren, wenn sie nicht mit einer konkreten Straftat verbunden waren.
    Nur genügt dazu die Idee ‘objektive Schadsoftware’ eben nicht, weil es die nicht gibt. Man wird in Zukunft entweder wie bislang eine konkrete Vorbereit auf eine Straftat benötigen, um den Schadzweck der Software zu beweisen, oder man wird das Gesetz nach Gefühl auslegen.

    Ein Nadelstreifensicherheitsfachmann mit gelbem Nortonlogo auf dem Hemdskragen ist dann ein Beleg für die gute Absicht, und schiefe Gestalten mit dem Wort ‘Chaos’ im Namen sind eben per se verdächtig.

    Auf dem Weg nach Heiligendamm spätestens.

    Da greift dann die Schwammigkeit des Gesetzes zu, und ist kaum noch schwammig. Sondern praktisch.

    6 Monate später kann in der Revisionsverhandlung ja verloren werden – Hauptsache man hat zwischenzeitlich des gefährlichen Gerätes habhaft werden können.

  20. Anaphyis says:

    “Wenn es für Dich keinen Unterschied macht, so tut es mir leid. Ich wußte nicht daß es v.a. auf Dich ankommt, und was für Dich wichtig ist.”

    Blah. Deine paranoide Selbstsabotage darfst du bei Heise abladen oder dir alternativ rektal einführen. Würde es mich tatsächlich interessieren würde ich fragen, wie man auf so einen Trichter wie im letzten Satz kommen kann bei einer so einfachen Aussage wie: “Was ändert es, ob nun Besitz strafbar ist oder nicht?”

    Der Besitz hätte nur Konsequenzen, wenn es einen Weg absseits von Magie gäbe, in den Besitz eines Objektes ohne Beschaffung oder Herstellung des selben zu gelangen. So ist es lediglich Semantik und sonst nichts.

    Wobei das nicht ganz stimmt: Besitz ist ein juristisch eng definierter Begriff, Beschaffung ist es nicht. Was das Gesetz noch schwammiger und damit zu einem perfekten Willkürinstrument a la §129a macht.

    Zugegeben, den Herrn mit dem Lager (aber nicht den ebay Rechner) holt das eventuell aus der Schlinge. Aber zum einen hat nicht jeder zweite von uns ein Zolllager, zum anderen braucht es dank der schwammigen Formulierung nur einen Richter mit ausreichend Bösartigkeit/Inkompetenz um ihn wieder aufzuknüpfen.

  21. Stefan W. says:

    Abseits von Magie und Zolllager ging es in der Sendung auch um alte 90er-Jahre Linux-CDs die man so rumliegen hat, mit nmap drauf.

    Ich glaube auch nicht, daß der Kauf eines gebrauchten Ebay-PCs, auf dem was drauf ist, als Beschaffung gilt, wenn z.B. nmap nur nebenbei erworben wird, ohne daß dies aus dem Angebot explizit hervorgeht.

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