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CR143 Datenschutz für Arbeitnehmer

Heute ist wieder das Chaosradio auf Fritz dran. Ab 22 Uhr dreht sich die Sendung rund um die jüngst in Massen bekannt gewordenen Datenschutzverstösse bei Unternehmen: CR143 Datenschutz für Arbeitnehmer.

7 Responses to “CR143 Datenschutz für Arbeitnehmer”


  1. 1 derBenne

    Mal gerade so ne Frage die hier in dem Thread relativ überflüssig ist aber den nächsten CR nicht über Wahlcomputer bzw The Pirate Bay, weil irgendwie sind das doch schon Ereignisse in diesem Monat …

    Aber ansonsten super vor allem sehr informative Sendung

  2. 2 Klaus

    Hallo

    habt ihr euch eigentlich mal die Anfänge de Datenschutzes angesehen — jaja bevor ihr …

    da gab es noch die Idee, dass Datenspeicherung (Sammlung) grundsätzlich verboten ist. Sie musste explizit erlaubt werden (Gestzliche Grundlage oder Zustimmung des Dateninhabers). Dann kam die Tedenz: Du willst was von uns, also musst du uns erst mal erlauben, dein Daten zu erfassen ….

    Jetzt sind wir bei den Social Networks und die Leute veröffentlichen freiwillig Sachen …..

    Und nun sind auf einmal “Datenschutzskandale wieder ein Thema.

    Mal schaun, was als nächste kommt.

    Ende der 80er (nach 1984 ;-)) gab es eine Volkszählung mit Datenabbgleich — da sind haben in Berlin Leute Gefängnis in Kauf genommen, um ihre persönlichen Daten zu behalten …

    Jaja, so ändern sich die Zeiten, aber: “wer nichts zu verbergen hat …” und “Datenschutz ist Täterschutz” waren von Anfang an Sprüche, gegen die man kämpfen musste.

    Die ersten Datenschutzgesetzgebungen und die KOmmentare von Simitis sind durchaus interessant und Terroristen (RFA) hatten wir auch.

    Gruss Klaus

  3. 3 orionstar0

    Hallo, Ihr hab schon öffters von Festplattenverschlüsselung gesprochen!!
    Habt Ihr da mal ein paar Apps-Tips was man da benutzen soll/kann/muss?

    Danke für eure Antwort!,

    MFG
    Orionstar0

  4. 4 Anaphyis

    @orionstar

    Kurzfassung: TrueCrypt (Windows), FileVault(OS X), cryptsetup/LUKS (Linux)

    Es gibt noch mindestens ein CR/CRE, das sich mit dem Thema exklusiv beschäftigt.

  5. 5 mds

    Hallo, Ihr hab schon öffters von Festplattenverschlüsselung gesprochen!!

    Habt Ihr da mal ein paar Apps-Tips was man da benutzen soll/kann/muss?

    Für den Mac kann ich aus eigener Erfahrung PGP Whole Disk Encryption empfehlen. FileVault hingegen halte ich nicht für empfehlenswert, weil damit lediglich das Benutzerverzeichnis verschlüsselt wird. Hinzu kommen viele weitere Schwächen:

    http://www.macmacken.com/2007/12/09/10-schwaechen-von-filevault/

  6. 6 mauralix

    Interessant, dass zu diesem Podcast relativ wenig Kommentare im Vergleich zum Schusswaffen Podcast sind.

    Ups, sollte nicht so viel Surfen am Arbeitsplatz, der Proxy loggt bestimmt alles mit…

  7. 7 Ansgar

    Ihr geht etwas über das Ziel hinaus.

    Z.B. beim Schüler Tim. Der sagte über die Situation mit seinem neuen Informatiklehrer: “Der (Lehrer) hat sich ein schönes Netzwerk aufgebaut, und auch ein schönes WLAN. (…) das musste dann erstmal schön geknackt werden…” (ca. bei 1:31).
    Wenn ich das richtig verstehe, hat keiner den Schülern erlaubt, das WLAN zu nutzen. Wenn jemand ohne meine Erlaubnis in meinem WLAN wildert, glaube ich nicht, dass mein Monitoring gegen den Datenschutz verstösst. Recherchiert das bitte, bevor ihr es in der Datenschleuder veröffentlicht.

    Anderer Punkt: Wenn ich bei Kaisers ein Diensttelefon für dienstliche Zwecke nutze, ist es - soweit private Gespräche von diesem Apparat nicht zulässig sind - völlig legal, dass der Arbeitnehmer dies protokolliert. Gleiches gilt für dienstliche Mails. Im Einzelfall kann es sogar notwendig sein, diese Kommunikation zu protokollieren. (Z.B. vorgeschriebene Kontrollanrufe von Sicherheitsdiensten, nach dem Motto “Hier, Meier, es ist 21:00, bin am Kontrollpunkt 2, keine besonderen Vorkommnisse”? Man hätte den Anrufer ja mal fragen können.)

    Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für privaten Gebrauch in den Baumarkt geht, ist das nicht OK (1:02). Und wenn jemand während der bezahlten Arbeitszeit surft, ist das auch nur bedingt OK.

    Das rechtfertigt nicht alle Überwachungen (wie Constante sagt: Es muss ein Anfangsverdacht bestehen), aber das in der Sendung vermittelte Bild ist mir doch etwas zu Schwarz/Weiss.

    Offensichtlich ist es einfacher, gemeinsam abzulästern, als sich kritisch und differenziert dem Thema zu widmen. Versteht mich nicht falsch, ich bin _ganz_ _sicher_ gegen weitere Überwachung, aber so überzeugt ihr nur die, die schon überzeugt sind. Diese Sendung würde meinem Arbeitgeber nicht dazu bewegen, weniger zu überwachen. Ziel verfehlt.

    Ansgar

    PS: Laut http://www.datenschutzwelt.de/index.php?option=com_content&task=view&id=59&Itemid=63 geniest der Datenschutzbeauftragte Weisungsfreiheit und ist nur unter erschwerten Bedingungen (§ 626 BGB, “Klauen silberner Löffel”) kündbar. Siehe auch § 4f BDSF (http://www.netlaw.de/gesetze/bdsg.htm). ?!?

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